| Gebührenordnung |
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Die Gebühren für den Besuch des Waldkindergartens betragen je Kind und Monat, abhängig von den Buchungszeiten:
Die Kernzeit ist von 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Kinder unter drei Jahren gilt bis einschließlich des 35. Lebensmonats der doppelte Beitrag. Kaution:Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen stellen die Eltern dem Waldkindergarten einen zinslosen Kredit in Form einer Kaution zur Verfügung, die bei Austritt aus dem Kindergarten wieder zurück erstattet wird. Die Höhe dieser Kaution beträgt pro Kind 200 € und wird mit dem Zustandekommen des Betreuungs-Vertrages fällig.Wird der Kindergarten-Platz nicht angetreten behält sich der Verein das Recht vor, die Kaution ein zu behalten. Stand: 12.11.2011 Download der GebührenordnungHier bieten wir euch die jeweils aktuelle Fassung der Gebührenordnung zum downloaden und ausdrucken an. |